2. Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder
(im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
-
Lenker-RS ohne Lenker-Vertrags-RS (gem. Artikel 18.2.1.
bis 18.2.3. und 18.2.5. ARB) – für das Lenken fremder Fahrzeuge,
soweit sie für den versicherten Betrieb geliehen
oder gemietet sind;
-
Schadenersatz- und Straf-RS (gem. Artikel 19.1.3. ARB): Der
Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung,
wenn bezüglich der gezogenen Probe
ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem
LMSVG eingeleitet wird (B/2.1. ERB);
- Sozialversicherungs-RS (gem. Artikel 21.1.3. i.V.m. 21. 2.1. und 21.2.2. ARB).
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