2. Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder

(im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
  • Lenker-RS ohne Lenker-Vertrags-RS (gem. Artikel 18.2.1. bis 18.2.3. und 18.2.5. ARB) – für das Lenken fremder Fahrzeuge, soweit sie für den versicherten Betrieb geliehen oder gemietet sind;
  • Schadenersatz- und Straf-RS (gem. Artikel 19.1.3. ARB): Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem LMSVG eingeleitet wird (B/2.1. ERB);
  • Sozialversicherungs-RS (gem. Artikel 21.1.3. i.V.m. 21. 2.1. und 21.2.2. ARB).